Allgemeine Geschäfts- & Nutzungsbedingungen
I. Geltungsbereich
Woo-You / LWM Holding GmbH, im nachfolgenden “Woo-You” genannt, ist als Personalvermittler auf das Reverse Recruiting spezialisiert. Die vorliegenden AGB gelten für die Leistungen von Woo-You im Bereich Recruitment und werden vom Kunden in vollem Umfang anerkannt, sie gelten solange soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind.
II. Leistungsumfang
Woo-You stellt im Sinn der Personalvermittlung dem Kunden initiativ oder auf Anfrage passende Kandidaten vor. Ein Kandidat gilt als vorgestellt, sobald Woo-You dem Kunden mit oder ohne vorherige Auftragserteilung den Namen und/oder andere persönliche Daten zum Zweck der Einstellung des Kandidaten durch den Kunden zur Verfügung gestellt hat. Die Erstvorstellung des Kandidaten erfolgt in der Regel schriftlich in Form eines qualifizierten Kandidatenprofils, kann aber auch mündlich erfolgen. Der Name und die Zeugnisse des Kandidaten werden nur aufgrund eines berechtigten Interesses auf Anfrage des Kunden in Abstimmung mit dem Kandidaten übermittelt. Der Erstkontakt, sowie daraus folgende Terminvereinbarungen mit dem Kandidaten, erfolgen ausschließlich durch Woo-You. Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift) werden vom Kandidaten beim Kundengespräch oder nach erfolgter Einwilligung des Kandidaten weitergegeben. Referenzen werden nur auf Anfrage und nach Einwilligung des Kandidaten durch Woo-You eingeholt. Im Rahmen der örtlichen und zeitlichen Möglichkeiten begleitet Woo-You den Kandidaten zum Vorstellungsgespräch beim Kunden. Die Dienstleistung von Woo-You ersetzt nicht die sorgfältige Prüfung des Kandidaten und der eingereichten Dokumente und Zeugnisse seitens des Kunden. Der Kunde übernimmt für seine Wahl die volle Verantwortung.
III. Erfolgsabhängige Vergütung
Die Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn es innerhalb von 18 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten durch Woo-You zu einer Vereinbarung oder einem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten kommt, durch die der Kandidat Einkünfte im Sinne des §2 I Satz 1 Nr. 2, 3 oder 4 EStG erzielt oder eine Vereinbarung zur Durchführung einer Berufsausbildung getroffen wird. Selbiges gilt für einen Vertragsschluss zwischen dem Kandidaten und einem mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG. verbundenen Unternehmen oder eines Nachfolgeunternehmens. Die Vermittlung gilt ebenfalls als erfolgreich, wenn ein Dritter einen Vertrag im Sinne dieses Abschnitts mit dem Kandidaten aufgrund von Informationen und Unterlagen, die Woo-You dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, schließt. In diesem Fall schuldet der Kunde Woo-You ebenfalls die Vermittlungsprovision. Ein Anspruch auf die Vermittlungsprovision besteht ab Vertragsschluss im Sinne dieses Abschnitts.
Dem Kunden werden nur Kandidaten vorgeschlagen, deren Einverständnis zur Weitergabe der Daten an Dritte im Zuge der Personalvermittlung vorliegt. Ist der Kandidat dem Kunden im Einzelfall dennoch bereits bekannt (z.B. Vorstellung durch Dritte), kann Woo-You das Vermittlungshonorar für diesen Kandidaten nur dann nicht verlangen, wenn der Kunde Woo-You unverzüglich und schriftlich hierüber informiert und seine Kenntnis nachweist.
IV. Vermittlungsprovision
Die Höhe der Vermittlungsprovision richtet sich nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttomonatseinkommen des Kandidaten, welches dieser aufgrund der Vereinbarung im Sinne dieses Abschnitts erzielt.
Als Höhe der Vermittlungsprovision gilt 1 Monatsbruttogehalt des Kandidaten gemäss des geschlossenen Arbeitsvertrages mit dem Kunden zzgl. ges. MwSt.
Die Dienstleistungen von Woo-You sind umsatzsteuerpflichtig; die angegebenen Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vermittlungsprovision wird nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages fällig und ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
V.Datenschutz
Woo-You handelt nach den gültigen Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Der Kunde ist im Sinne der gültigen Regeln der EU-DSGVO verpflichtet, über die personenbezogenen Daten Stillschweigen zu bewahren, sie sicher zu speichern und zu verarbeiten und diese nicht ohne Einwilligung von Woo-You an Dritte weiterzugeben. Alle personenbezogenen Daten, Unterlagen und Informationen sind nach Beendigung des Auswahlprozesses innerhalb der gesetzlichen Regeln oder nach Aufforderung zu vernichten, dies gilt auch für eingereichte Profile und sämtliche Unterlagen, die im Einstellungsprozess nicht berücksichtigt wurden.
VI. Gleichstellung
Woo-You berücksichtigt im Recruiting grundsätzlich jede Person, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.
VII. Informationspflichten
Der Kunde ist aufgefordert, Woo-You innerhalb von 5 Arbeitstagen über das Zustandekommen einer Vereinbarung im Sinne des Abschnitt V dieser AGB mit einem Kandidaten zu unterrichten und entsprechende Nachweise über das Zustandekommen und das Bruttoeinkommen zu erbringen.
IIX. Nebenabreden
Nebenabreden und Vereinbarungen, die von dieser AGB abweichen, bedürfen der Schriftform und beiderseitiger Bestätigung.
IX. Gültigkeit der AGB
Die vorliegende AGB ist ab Februar 2023 gültig. Die AGB gelten jeweils für eine Vermittlung. Bei Folgeaufträgen werden die zu diesem Zeitpunkt gelten AGB zugrunde gelegt.
X.Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand ist Hamburg.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.